Betriebliche
Sozialberatung
Afra Gut
Tel. 07351 802731
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Beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ist das Ziel Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der betroffenen Beschäftigten zu erhalten.
Wir unterstützen bei der Erarbeitung einer Verfahrensweise zur Umsetzung des BEM im Betrieb, sowie wir als Ansprechpartner und BEM-Koordinatoren bei der Umsetzung im individuellen Fall tätig sind.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX)
Seit Mai 2004 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern, die mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig sind im Jahr, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.
Ziele:
Beim BEM ist das Ziel Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz sowie die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Fehlzeiten werden mit Hilfe zielgerichteter Eingliederungsprozesse reduziert. Beim BEM-Prozess findet daher neben der betrieblichen Belastungssituation die gesundheitliche Gesamtsituation des jeweiligen Mitarbeiters Berücksichtigung.
Das heißt als BEM-Koordinatorin übernehmen wir: