Leistungen

Betriebliche
Sozialberatung
Afra Gut

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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ist das Ziel Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der betroffenen Beschäftigten zu erhalten.

Wir unterstützen bei der Erarbeitung einer Verfahrensweise zur Umsetzung des BEM im Betrieb, sowie wir als Ansprechpartner und BEM-Koordinatoren bei der Umsetzung im individuellen Fall tätig sind.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX)
Seit Mai 2004 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern, die mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig sind im Jahr, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.

Ziele:
Beim BEM ist das Ziel Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz sowie die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Fehlzeiten werden mit Hilfe zielgerichteter Eingliederungsprozesse reduziert. Beim BEM-Prozess findet daher neben der betrieblichen Belastungssituation die gesundheitliche Gesamtsituation des jeweiligen Mitarbeiters Berücksichtigung.

Das heißt als BEM-Koordinatorin übernehmen wir:

  • Die gesamte Prozesssteuerung
  • Wir sind Ansprechpartner für alle am BEM-Prozess beteiligten internen und externen Personen
  • Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements für Mitarbeiter: individuelle Beratung für Mitarbeiter, Koordinierung der individuellen BEM-Prozesse, Koordinierung und Steuerung der Hilfsangebote und Rehabilitationsmaßnahmen, Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen auf Erfolg etc.
  • Kontakt zu externen Partnern (Fachkliniken und Therapeuten etc.), Kontakt und Abstimmung zu internen Partner (Betriebsarzt, Schwerbehindertenvertretung, Arbeitgeberbeauftragte, Betriebsrat, Führungskräfte etc.)
  • Moderation und Dokumentation der Gespräche und des Prozesses